Kabinettsbeschluss zur Wasserstoff-Übergangsregulierung

„Übergangsregulierung für Wasserstoffnetz greift zu kurz“

Der heutige Kabinettsbeschluss zur Wasserstoff-Übergangsregulierung greift nach Ansicht des FNB Gas zu kurz. Das Startnetz wird auf dieser Basis bestenfalls in Teilen realisiert werden können. Deutschland verliert dadurch entscheidende Jahre in der Dekarbonisierung der Industrie.

„Gut, dass die Bundesregierung die Dringlichkeit der Anpassung des regulatorischen Rahmens erkannt hat. Wir bedauern allerdings, dass die Bundesregierung nicht dem Bundesrat sowie der breiten Mehrheit der Branche und der Industrie gefolgt ist, sondern in ihrem Gesetzesentwurf eine strikte Trennung von Erdgas und Wasserstoff für die Übergangsregulierung vorsieht. Die FNB bleiben überzeugt, dass langfristig nur eine regulatorische, finanzielle und netzplanerische Einheit aus Wasserstoffnetz und Erdgasnetz volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Ziel muss sein, dass sich das eine Netz aus dem anderen heraus entwickeln kann. Der Gaskunde von heute ist der Wasserstoffkunde von morgen. Das gilt nicht nur für die Industrie, sondern im nächsten Schritt auch für den Wärmemarkt. Der Gesetzesentwurf lässt die zentrale Frage der Finanzierung ungeklärt und schafft damit nicht die nötige Investitionssicherheit für den Aufbau der Transportinfrastruktur für Wasserstoff. Selbst das Wasserstoff-Startnetz 2030 wäre vor dem Hintergrund der Ambitionen der Nationalen Wasserstoffstrategie schon unterdimensioniert*. Mit diesem Gesetzesentwurf kann es bestenfalls in kleinen Teilen realisiert werden.“

*Das Startnetz beruht auf 3 GW Erzeugungskapazitäten in 2030 an. Die Nationale Wasserstoff-Strategie visiert 5 GW Erzeugungskapazitäten in 2030 an.

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Pressestatement H2-Übergangsregulierung
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H2-Startnetz 2030
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